Ende Februar hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht, das zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll. Die politische Motivation ist klar, die Umsetzung fraglich.
Im Kern sieht die Novelle vor, die auch als „Heizungsgesetz“ bekannten §§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes, zu streichen. Dies betrifft insbesondere auch die Vorgabe, nach der künftig alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung würde laut Wärmeplanungsgesetz eigentlich Mitte dieses Jahres in Großstädten über 100.000 Einwohnern in Kraft treten, in allen anderen Kommunen Mitte 2028. Damit erklärt sich auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Gesetzesnovelle bis zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen. Dafür soll es bis Ostern einen vollständigen Gesetzentwurf geben, damit das Gesetz fristgerecht im Bundestag beschlossen werden kann. Beides zeitlich ambitioniert und fraglich.
Laut dem Eckpunktepapier sollen die bereits bestehenden Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten (alte Ölkessel) aufgehoben werden. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen soll weiter möglich sein, wenn anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden. Statt gebäudetechnischen Vorgaben soll es ab 2029 eine Grüngasquote geben, die zunächst bei 10 % liegt und dann bis 2045 systematisch auf bis zu 100 % erhöht werden soll. Darüber hinaus müssen die Gasversorger ab 2028 eine generelle Grüngasquote von zunächst 1 % erfüllen.
Für Heizungen, die den gesetzlichen Anforderungen an klimafreundliche Technik entsprechen und gefördert werden, sieht das neuere Recht (z.B. § 559e BGB) bereits eine besondere Regelung vor, bei der bis zu 10 % der (nach Abzug der Förderung und pauschal 15 % Instandhaltungsanteil gekürzten) Kosten auf die Miete umgelegt werden können. Im Zusammenhang mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz wird diskutiert, dieses Instrument gezielt für klimafreundliche Heizungen auszugestalten, also die 10 %-Umlage ausdrücklich mit „grünen“ Heizungen zu verknüpfen und ggf. mit weiteren Mieterschutzgrenzen (Deckel pro m²) zu kombinieren.
Erste Einschätzung zum Eckpunktepapier
Die Reform des Heizungsgesetzes sorgt aber zunächst für Unsicherheit: Welche Kosten kommen auf Mieter und Eigentümer zu? Details zum Schutz vor steigenden Nebenkosten fehlen bislang. Der von der Heizungsindustrie beklagte Umsatzrückgang dürfte sich jetzt nochmals verstärken, weil Investoren und Gebäudeeigentümer bis Mitte des Jahres auf das neue Gesetz warten werden.
Die Einführung einer Grüngasquote wird von Forschungsinstituten als wenig sinnvolles Instrument zur Dekarbonisierung im Gebäude angesehen. Besonders fraglich ist, wie die erforderlichen klimafreundliche Brennstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden sollen. Prognostiziert ist eine Eigenproduktion heimischen Biomethans und heimischen Wasserstoffs von ca. 7 – 8 % im Jahr 2030.
Die Abhängigkeit von teuren Importen (Wasserstoff/E‑Fuels) ist also jetzt schon absehbar. Es zeichnen sich von Anfang an Lieferengpässe ab, die zu drastischen Preissteigerungen führen können – insbesondere auch vor dem Hintergrund weiter steigender CO2-Preise (ETS2) und steigender Gasnetzentgelte, wenn immer mehr Heizungen auf Wärmepumpe oder Fernwärme umgestellt werden. Hier liefern die Regierungsfraktionen bislang keinen Lösungsansatz.
Fachverbands-Präsident Thomas Bürkle fasst eine erste Einschätzung wie folgt zusammen:
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz stellt sicher nicht den großen Wurf auf dem Weg in eine CO₂-freie Zukunft dar. Zwar enthält es einige denkbare Ansätze, die helfen könnten, die Energiewende wirtschaftlicher umzusetzen, doch bleiben viele Regelungen stark theoretisch. Spätestens mit einer weiter steigenden CO₂-Bepreisung – die von vielen als zentrales und marktwirtschaftlich effizientes Instrument für den Umbau der Energieversorgung betrachtet wird – könnten einzelne Vorgaben an Planungssicherheit verlieren und damit Investitionen erschweren.“
Für ihn entscheidend ist daher, Transformationspfade konsequent nach ihrer praktischen Machbarkeit auszurichten. „Im Gebäudesektor existieren bereits vielfach funktionierende regenerative, dezentrale Lösungen, etwa Wärmepumpen, mit denen sich Öl- und Gasheizungen problemfrei ersetzen lassen. Hier sind die technologischen Voraussetzungen vergleichsweise günstig, da die benötigten Temperaturniveaus niedriger sind und standardisierte Systeme zur Verfügung stehen. In der Industrie hingegen wird der Wandel deutlich länger dauern, da hohe Prozesstemperaturen, komplexe Produktionsabläufe und internationale Wettbewerbsbedingungen die Umstellung erschweren.“
Unabhängig von den konkreten Instrumenten zeichnet sich jedoch eine klare Entwicklung ab: „Die Energieversorgung der Zukunft wird stärker elektrifiziert sein. Der Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung, leistungsfähiger Netzinfrastrukturen sowie flexibler Speicherlösungen wird damit zur zentralen Voraussetzung einer erfolgreichen Transformation,“ so das Fazit von Thomas Bürkle.
Positiv zu bewerten ist, dass die Fördermittel für Wärmepumpen und andere Klimafreundliche Heizungstechnologien zumindest bis 2029 weiter bereitgestellt werden sollen. Auch soll die Europäische Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) vollständig, wenn auch mit minimalistischem Ansatz, umgesetzt werden. Ab 2030 werden alle neuen Wohngebäude einen Nullemissionsstandard erfüllen.
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